Mobile Tankstelle mieten / kaufen

Tanken, wann und wo Sie wollen! Mobile Tankstellen sind bei der Betankung von Maschinen, Aggregaten und Fahrzeugen direkt am Einsatzort heute nicht mehr wegzudenken. Konstruktiv sind sie für den rauen Alltag und ein hohes Maß an Mobilität auslegt. Sie ermöglichen Flexibilität und tragen zur Minimierung von Stillstandszeiten bei. Mobile Tankanlagen sind einfach und selbsterklärend in der Handhabung. Befüllen, Strom anschließen und los geht’s (Hier geht es zum Anwendungsvideo).
Egal ob Sie „Ihre“ mobile Tankanlage mieten oder „Ihre“ mobile Tankanlage kaufen möchten. Wir folgen Ihren Wünschen.

Für eine optimale Kostentransparenz bei den Betankungsvorgängen empfehlen wir die digitale Tankdatenerfassung RIETBERG SMART FUEL. Das System ermöglicht Ihnen die digitale Verwaltung und Kontrolle aller Tankvorgänge im Unternehmen – egal, ob Maschine oder Fahrzeug. Der Anwender auf der Baustelle nutzt einfach eine App, um die Tankdaten automatisch zu erfassen. Die gesamten Informationen sind anschließend ohne Zeitverlust auf dem Handy, dem Tablet oder PC abrufbar. Basis des Systems bilden ein webbasiertes Cloudsystem sowie eine anwenderfreundliche Benutzeroberfläche, die Ihnen alle Informationen übersichtlich und transparent aufbereiten. Einfach mal reinschauen: Video Rietberg Smart Fuel.

Mobile DieselTankstelle (doppelwandig)

DIESELTANKANLAGE

QUADRO-DV

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Keine wiederkehrende Prüfung nach ADR
  • 330 und 450 Liter

DIESELTANKANLAGE

QUADRO-D

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Der ideale Baustellentank
  • 770 und 1000 Liter

DIESELTANKANLAGE

QUADRO-C

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • 2000 und 3000 Liter

DIESELTANKANLAGE

KC-S

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Ideal kombinierbar mit Diesel Abfüllplatz
  • 500 und 1000 Liter

DIESELTANKANLAGE

KC-K

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Flüssigkeitsdichter, verschweißter Pumpenkasten
  • 500 und 1000 Liter

DIESELTANKANLAGE

KC-995

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Überrollbügel
  • 1000 Liter

Mobile DieselTankstelle (doppelwandig) mit AdBlue Tank

KOMBINIERTE DIESEL UND ADBLUE TANKANLAGE

QUADRO BLUE

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • Mit integriertem Harnstofftank aus Kunststoff
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • 450, 770 und 1000 Liter Diesel
  • 105 oder 170 Liter Harnstoff

Mobile DieselTankstelle (einwandig)

DIESELTANKANLAGE

CONTY-ECO

  • Einwandig
  • Zugelassen für Transport
  • Keine wiederkehrende Prüfung nach ADR
  • Innen roh und außen lackiert (RAL 7035)
  • Optimal abgestimmt auf Pick-up’s
  • 200 und 440 Liter

DIESELTANKANLAGE

CONTY-B

  • Einwandig – mit geringem Gewicht
  • Zugelassen für Transport
  • Keine wiederkehrende Prüfung nach ADR
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Ideal für Pritschenwagen und Klein-LKW
  • 330 und 450 Liter
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DIESELTANKANLAGE

QUADRO-C-E

  • Einwandig
  • Geringes Gewicht
  • Zugelassen für Transport
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • 700 und 1000 Liter

Mobile BenzinTankstelle (doppelwandig)

BENZINTANKANLAGE

QUADRO-DV

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • keine wiederkehrende Prüfung nach ADR
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Mit flammendurchschlagsicheren Armaturen
  • 330 Liter

BENZINTANKANLAGE

QUADRO-D

  • Doppelwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • keine wiederkehrende Prüfung nach ADR
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Mit flammendurchschlagsicheren Armaturen
  • 1000 Liter

Mobile BenzinTankstelle (einwandig)

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BENZINTANKANLAGE

CONTY-B

  • Einwandig im Sinne der AwSV
  • Zugelassen für Transport und Lagerung
  • keine wiederkehrende Prüfung nach ADR
  • Innen und außen feuerverzinkt
  • Mit flammendurchschlagsicheren Armaturen
  • 330 Liter

Das mobile Betanken von Maschinen und Geräten auf Baustellen gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Ein flexibler und reibungsloser Maschineneinsatz bei minimalen Stillstandszeiten setzt funktionale und universell einsetzbare mobile Tankanlagen voraus. Ob bei On-Shore- oder Off-Shore-Einsätzen.

Die neue Generation der Rietberg Kraftstoff-Container ist als Intermediate Bulk Container zugelassen. Als „IBC“ gehören sie zur Kategorie „Verpackung“, d.h. eine Reihe von Transportvorschriften, die für Tank-Container zu beachten sind, finden unter bestimmten Voraussetzungen keine Anwendung.

Dies ist möglich, wenn die in der GGVS (Gefahrengutverordnung Straße) genannte Freigrenze für Diesel (1000 Liter netto) nicht überschritten wird.

Das bedeutet für den Transport dieser Container:

  • keine Schulung des Fahrzeugführers
  • keine besonderen Anforderungen an die Fahrzeugbesatzung
  • keine Kennzeichnung des Fahrzeuges
  • keine besonderen Anforderungen an die Be- und Entladestellen
  • keine Einschränkung bei der Personenbeförderung und nahezu
  • keine besonderen Anforderungen an die Fahrzeuge und ihre Ausrüstung
Anforderungen für den Transport der Tankanlagen bis 1000 Liter Volumen
  • ein Beförderungspapier gem. GGVS (Gefahrengutverordnung Straße) Abschnitt 5.4.1
  • Bezettelung und Beschriftung des Containers gem. 5.2.2 (1 Satz Aufkleber wird mitgeliefert)
  • Ein 2 kg-Feuerlöscher (als Fahrzeugausrüstung) gem. GGVS Abschnitt 8.1.4.1 (a)
10 Jahre Garantie gegen Durchrosten

Für verzinkte Behälter gewährt der Hersteller 10 Jahre Garantie gegen Durchrosten bei sachgerechtem Einsatz und bestimmungsgemäßer Verwendung.

Die mobile Rietberg Tankanlage ist zusätzlich als Lager- bzw. Entnahmebehälter zugelassen.

Sie sind einsetzbar für brennbare (VbF AIII) und wassergefährdende Flüssigkeiten aller Wassergefährdungsklassen. Die Doppelwandigkeit garantiert universellen Einsatz, auch in Wasserschutzgebieten.

Gebrauchte Tankanlagen aus unserer Mietflotte

Je nach Verfügbarkeit bieten wir Ihnen auch gern eine junge, gebrauchte mobile Tankanlage aus unserer Mietflotte an. Diese mobilen Tankstellen sind in der Regel 6-24 Monate alt.

Gebrauchter Quadro C 1000

Gebrauchter 5000L Aggregate Tank

Mobile Tankstelle

Tanken, wann und wo immer Sie wollen.

Mobile Tankstellen sind heute bei der Betankung von Maschinen und Aggregaten nicht mehr wegzudenken. Egal, wo Sie sich gerade befinden: ob auf einer Baustelle, bei Forstarbeiten, auf dem Feld oder im Steinbruch, die Betankung Ihrer Maschinen und Geräte sollte schnell und sicher vor Ort stattfinden. Unsere mobilen Dieseltanks und Benzintanks aus Stahl bieten hierfür die größtmögliche Sicherheit und Flexibilität und tragen so zur Minimierung von Stillstandzeiten bei. Das spart Zeit und Geld.

Unsere mobilen Tankanlagen sind baumustergeprüft und als Intermediate Bulk Container (IBC) oder Verpackung für den Gefahrguttransport mit allen Verkehrsträgern zugelassen. Damit ist der Transport unter „vereinfachten“ Bedingungen“ gemäß ADR 1.1.3.6 möglich. Es können also maximal 1000 Liter Diesel oder maximal 333 Liter Benzin transportiert werden, ohne dass der Fahrer im Besitz eines Gefahrgutfahrerscheines ist. Für das Fahrzeug ist keine Kennzeichnung als Gefahrguttransport erforderlich, und es muss keine Gefahrgutausrüstung mitgeführt werden. Dadurch ist beispielsweise der 1000 Liter Dieseltank mit Blick auf die Mobilität extrem unkompliziert. Für baumustergeprüfte IBC und Verpackungen aus Stahl gibt es zudem keine zeitliche Befristung für die Verwendung. Darüber hinaus sind unsere mobilen Tankstellen auch zugelassen für die Lagerung von Kraftstoffen.

Unterliegen mobile Tankstellen wiederkehrenden Prüfungen?

Ein ganz besonderer Vorteil von Verpackungen ist, dass für solche Behälter keine wiederkehrenden Prüfungen erforderlich sind. Es entstehen also keine Folgekosten. Für die Betankung von Baumaschinen und Geräten direkt am Einsatzort gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Tanks, die hierfür angeboten werden, sind entweder, aus Stahl gefertigt und baumustergeprüft und verfügen über eine UN-Zulassung als IBC (Codierung UN 31A…) oder Verpackung (Codierung UN 1A1oder 1A2…), also als Transportbehälter für Gefahrgut, und dürfen deshalb universell und zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Oder es sind baumustergeprüfte und UN-zugelassene Kunststoff IBC (Codierung UN 31H…) oder Kombinations-IBC (Stahlblech mit Kunststoff-Innenbehälter, Codierung UN 31HZ), also auch Transportbehälter für Gefahrgut, und dürfen deshalb ebenfalls universell, jedoch zeitlich begrenzt auf maximal 5 Jahre genutzt werden. Oder sie sind auf Basis der ADR Ausnahmeregelung 1.1.3.1c, der sogenannten Handwerkerregelung, im Einsatz, sind aber nicht baumustergeprüft und verfügen nicht über eine Zulassung und dürfen deshalb nur sehr eingeschränkt genutzt werden.

Alle als IBC oder Verpackung zugelassenen mobilen Tankstellen sind universell nutzbar und dürfen also für alle zur mobilen Betankung gegebenenfalls erforderlichen Fahrten eingesetzt werden. Die Versorgung mehrerer Baustellen ist ebenso wenig ein Problem wie die Fahrt zur nächsten Tankstelle, um neuen Kraftstoff zu holen. Mit baumustergeprüften und zugelassenen Behältern ist man technisch und rechtlich immer auf der sicheren Seite und hat praktisch immer „freie“ Fahrt.

Wichtige gesetzliche Bestimmungen für den Transport einer mobilen Tankstelle:

Grundsätzlich unterliegt der Transport von Gefahrgut, wie z. B. Benzin oder Diesel komplexen, umfangreichen nationalen und internationalen Bestimmungen und Regelungen.

 

National:

GGVSEB: Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

GGVSee: Gefahrgutverordnung See

 

International:

ADR: Internationales Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße.

RID: Internationales Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene.

ADN: Internationales Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen

IMDG-Code: Internationales Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter mit Seeschiffen

Für den Transport von Gefahrgut sind grundsätzlich bauartgeprüfte und zugelassene Behälter erforderlich wie z. B. Tankwagen, Tankcontainer und Verpackungen inkl. IBC (Intermediate Bulk Container). Die von uns angebotenen Produkte sind Tankcontainer, IBC und Verpackungen. Tankcontainer sind hinsichtlich ihres Volumens theoretisch nicht begrenzt, IBC dürfen maximal3.000 Liter Inhalt haben, und Verpackungen sind auf ein Volumen von max. 450 Liter limitiert.

Die genannten Bestimmungen gelten wie erwähnt grundsätzlich, jedoch bestehen je nach Zulassung des Behälters bzw. durch Ausnahmeregelungen Unterschiede bei der Nutzung. An dieser Stelle sei angemerkt, dass nur zugelassene Behälter die Voraussetzungen für einen sicheren Transport und eine universelle Verwendung erfüllen.

Nachfolgend wird wegen der einfacheren Lesbarkeit des Textes nur noch der Begriff ADR verwendet, gemeint sind jedoch die Gefahrguttransportbestimmungen insgesamt.

 

Vereinfachter Transport von mobilen Tankstellen

Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht ADR Abschnitt 1.1.3.6 den Transport von Gefahrgut unter vereinfachten Bedingungen (ohne Gefahrgutfahrerschein, ohne Fahrzeugkennzeichnung, etc.), und zwar dann, wenn die dort genannten Höchstmengen je Beförderungseinheit, z. B. Medium Verp-gr. Bef.-Kat. Höchstmenge Benzin II 2 333 Liter Diesel III 3 1.000 Liter nicht überschritten werden.

Werden Güter unterschiedlicher Beförderungskategorien in einer Beförderungseinheit befördert, gilt die so genannte 1000-PunkteRegel. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden die Mengen der Beförderungskategorie 2 mit Faktor 3 und die der Beförderungskategorie 3 mit Faktor 1 multipliziert. Für den vereinfachten Transport darf die Gesamtpunktzahl 1.000 nicht überschreiten, z. B.: › Benzin, II, 2: 150 Liter x 3 = 450 Punkte › Diesel, III, 3: 500 Liter x 1 = 500 Punkte › Gesamt: 950 Punkte

Wenn auch bei einem vereinfachten Transport etliche Bestimmungen des ADR nicht berücksichtigt werden müssen, so sind dennoch einige wenige Regelungen zu beachten und zwar muss:

  • die Kennzeichnung und Bezettelung (ADR Kapitel 5.2) vollständig und lesbar sein,
  • ein 2-kg-Feuerlöscher (ADR Abschnitt 8.1.4.1 (a)) mitgeführt werden,
  • ein Beförderungspapier (ADR-Abschnitt 5.4.1) mitgeführt werden, und
  • eine Unterweisung der Beteiligten nach ADR Abschnitt 8.2.3 in Verbindung mit Kapitel 1.3 und 1.10 erfolgen.
  • Generelle Voraussetzung ist selbstverständlich auch, dass die mobile Tankanlage:
  • technisch intakt ist
  • während des Transports dicht verschlossen ist und
  • sofern vorgeschrieben, die wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt worden sind

 

Handwerkerregelung:

Gemeint sind hier mobile Tankstellen, die auf Basis der Ausnahmeregelung gemäß ADR 1.1.3.1 c), der so genannten Handwerkerregelung verwendet werden. Das ADR definiert diverse Freistellungen und Ausnahmeregelungen, unter anderem auch solche in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung. So gelten gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 c) die Vorschriften des ADR nicht für „Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden“. Gleichzeitig werden jedoch direkt „interne oder externe Versorgungsfahrten“ von dieser Freistellung ausgenommen.

Was bedeutet das? Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) erläutern das ADR und definieren zu Unterabschnitt 1.1.3.1 c) wie folgt: Absatz 1-6.1 Freigestellt sind Beförderungen zum direkten Verbrauch wie zum Beispiel:

  • Farbe im Fahrzeug eines Malers
  • Sauerstoff- oder Acetylenflaschen im Fahrzeug eines Schweißers
  • Kraftstoff für die Befüllung von Rasenmähern im Fahrzeug eines städtischen Mitarbeiters

Absatz 1-6.2

Zwischenversorgungen zu Tankanlagen fallen nicht unter die Freistellungsregelung des Unterabschnitt 1.1.3.1 c).

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Handwerkerregelung ist also, dass der Kraftstoff (bestenfalls zusammen mit der Maschine) auf direktem Wege mitgenommen wird, um direkt verbraucht zu werden und nur Restmengen wieder mit zurückgenommen werden. Nicht unter die Handwerkerregelung fallen Beförderungen zur Verteilung, also z. B. Versorgung mehrerer Maschinen auf verschiedenen Baustellen (Versorgungsfahrten) sowie Fahrten zur nächsten Tankstelle (Zwischenversorgungen). Aus der Handwerkerregelung leitet sich aber auch ab, dass Behälter verwendet werden können, die weder baumustergeprüft noch UN-zugelassen sind.

 

Stationäre Nutzung

Mobile Tankstellen, die länger als ein halbes Jahr an einem Ort zu einem bestimmten betrieblichen Zweck betrieben werden, gelten als ortsfest. Sie unterliegen dann den Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Sie brauchen eine individuelle Beratung und benötigen Hilfe?

Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir, welches der richtige Tank für Sie ist und ob es Sinn macht, den Tank zu kaufen oder zu mieten. Fragen Sie gern kostenlos und unverbindlich eine Beratung an, wir melden uns umgehend bei Ihnen. Gerne können Sie uns auch direkt telefonisch kontaktieren unter der Nummer 0211-550 80 99.